Besonderheiten:
Messgeräte für den Einsatz zu Messzwecken nach 44. BImSchV
Messgeräte die für Messungen an Anlagen nach 44. BImSchV eingesetzt werden sollen müssen mit einer NO-Zelle ausgestattet sein und für diese Messungen geeignet sein (Siehe hierzu RS Technik usw.)
Eine Überprüfung der NO-Zelle erfolgt nur, wenn beiliegender Prüfauftrag ausgefüllt dem Messgerät bzw. der Messgerätebox beiliegt!
Die Überprüfung der NO-Zelle erfolgt ohne Schutzeinrichtung.
Zur Überprüfung ist zusätzlich die lange Sonde mitzubringen.
Messgeräte für den Einsatz an BHKW:
Durch die Änderung der VDI 4208 Blatt 2 müssen Abgasmessgeräte, die zur Messung der CO-Konzentration an BHKW eingesetzt werden, auf ihre Querempfindlichkeit gegenüber NOx überprüft werden.
Messgeräte, bei denen diese Überprüfung der Querempfindlichkeit nicht durchgeführt wurde dürfen zukünftig nicht mehr an BHKW eingesetzt werden!
Die Überprüfung der Querempfindlichkeit der CO-Zelle auf NO erfolgt generell nach Herstellerangaben und in der Regel mit aktivierter Schutzeinrichtung. Deshalb ist es erforderlich notwendige Schutzeinrichtungen (siehe Angaben Messgerätehersteller) beizulegen.
Feststoffmessgeräte Testo 380 und Afriso STM 225
Zusätzlich zum kompletten Feststoffmessgerät müssen zur Überprüfung des Abgasanalysegerätes auch der Ansaugschlauch mit Sonde und der Verbrennungsluftfühler mit Kabel mitgeliefert werden!
Wöhler A550:
Zusätzlich ist die Einstechsonde zur Holzfeuchtemessung mitzubringen
Wöhler HF550 und Afriso MFM 22:
Zusätzlich zur Einstechsonde mit Kabel ist auch der Temperaturfühler mit Kabel mitzubringen
Feststoffmessgeräte, Druckprüfgeräte oder Abgasanalysegeräte, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Box passen, können separat angeliefert werden.
Die Prüfplakette kann nur zugeteilt werden, wenn alle Prüfkriterien erfüllt sind!
Was ist noch zu beachten? Prüfauftrag NO-Prüfung
Falls erforderlich ist ein schriftlicher Prüfauftrag zu erstellen und dem Messgerät/Messgerätebox beizulegen.
Nur mit nachfolgenden Daten kann der Prüfauftrag durchgeführt werden:
Folgendes Messgerät ist mit einer NO-Zelle ausgestattet und soll für Messzwecke an Anlagen nach 44. BImSchV eingesetzt werden:
Vorname, Name, ggf. Kehrbezirk, Hersteller(Messgerät, Typ, Serien-Nr./MIN-Nummer, Datum der Auftragserteilung und Unterschrift
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